Eine Strategiegruppe, bestehend aus Vertretern des Aus- und Weiterbildungsausschusses der Geschäftsstelle Bau, von Lehrbetrieben und BAUAkademien, hat im Sommer 2017 die Arbeiten an einem ganzheitlichen Konzept begonnen, um die Baulehre zukunftsfit zu machen. Dabei wurden u.a. die Bau-Lehrberufe und ihre Inhalte strategisch neu ausgerichtet und eine Bau-Kaderlehre entwickelt.
Anhand der Ergebnisse dieses Konzepts wurden die Ausbildungsordnungen neu erstellt und als sogenanntes Lehrberufspaket II am 4.7.2019 vom BMDW kundgemacht. Um den Lehrbetrieben eine ausreichende Vorbereitungszeit zu ermöglichen, treten die neuen Verordnungen mit 1.1.2020 in Kraft.
Die bisherigen Bau-Lehrberufe erhalten neue Bezeichnungen und lauten ab 1.1.2020:
Die neuen Berufsbilder tragen dem zunehmenden Einsatz von digitalen Geräten auf der Baustelle und den modernen Bautechniken Rechnung. Insbesondere fließen neue Arbeitstechniken (digitale Vermessung, elektronisches Datenmanagement, Prüfen von Vorleistungen etc.) in die Ausbildungspläne mit ein.
Einen Meilenstein im Bereich der Lehrausbildung bildet die neue vierjährige Bau-Kaderlehre. Sie wurde als Anreiz für besonders geeignete Lehrlingskandidaten geschaffen, die für eine Karriere als Bau-Führungskraft aufgebaut werden. Die Bau-Kaderlehrberufe beinhalten
Baulehre 2020: Für besonders talentierte Jugendliche wurde die neue Bau-Kaderlehre geschaffen. Zielgruppe für diese vertiefte Ausbildung mit vierjähriger Ausbildungsdauer sind zukünftige Führungskräfte am Bau.
Ab 1.1.2020 sind alle neuen Lehrverträge auf Basis der neuen Ausbildungsordnungen abzuschließen. Davon ausgenommen ist der Lehrberuf Maurer/in, für den eine Übergangsfrist bis 31.12.2022 vorgesehen wurde. D.h. im Zeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2022 besteht für ausbildende Betriebe die Wahlmöglichkeit, ein Lehrverhältnis entweder auf Basis der alten Ausbildungsordnung „Maurer/in“ oder der neuen Ausbildungsordnung „Hochbau“ zu vereinbaren.
Die Verwandtschaftsregelungen zwischen den Baulehrberufen sind so konzipiert, dass sich die ersten zwei Lehrjahre des Grund- und des Erweiterungslehrberufs (z.B. von Maurer/in auf Hochbau oder Hochbauspezialist) im Wesentlichen entsprechen. Die Schwerpunkte der Bau-Kaderlehre kommen demgemäß erst ab dem dritten Lehrjahr zum Tragen.